Schiffsführer-Lehrgänge

Diese Lehrgänge dienen der Vorbereitung zur Schiffsführer-Prüfung entsprechend der Rheinpatentverordnung bzw. der Binnenschifferpatentverordnung vor einer WSD. 

Der Lehrgang in Schönebeck ist eine Kombination aus Direktunterricht und Fernunterricht. Begonnen wird immer mit einem 1-wöchigen Lehrgang in Schönebeck mit 36 Ausbildungsstunden zu je 45 Minuten. Dann folgt eine Zeit von ca. 4 - 6 Wochen des Selbststudiums und dem Lösen der Kontrollaufgaben. Die Lösungen der Kontrollaufgaben werden vor dem zweiten Teil der Schulung zu den Dozenten geschickt und im zweiten Schulungsteil ausgewertet. Der zweite Schulungsteil ist immer an einem Montag und Dienstag vor der Fachprüfung vor der WSD.

Für den Lehrgang sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich.

Für die Prüfungsteilnahme sind besondere Bedingungen bzw. Voraussetzungen zu beachten!!!

 

Patent- und Fahrerlaubniserwerb

Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung und auf Erteilung eines Patentes nach der Rheinpatentverordnung oder einer Fahrerlaubnis nach der Binnenschifferpatentverordnung sind folgende Anlagen beizufügen:

Schulungsinhalte und Prüfungsprogramm

Rheinpatentverordnung

Binnenschifferpatentverordnung