| Schiffsführer-Lehrgänge |
Diese Lehrgänge dienen der Vorbereitung zur Schiffsführer-Prüfung entsprechend der Rheinpatentverordnung bzw. der Binnenschifferpatentverordnung vor einer WSD.
Der Lehrgang in Schönebeck ist eine Kombination aus Direktunterricht und Fernunterricht. Begonnen wird immer mit einem 1-wöchigen Lehrgang in Schönebeck mit 36 Ausbildungsstunden zu je 45 Minuten. Dann folgt eine Zeit von ca. 4 - 6 Wochen des Selbststudiums und dem Lösen der Kontrollaufgaben. Die Lösungen der Kontrollaufgaben werden vor dem zweiten Teil der Schulung zu den Dozenten geschickt und im zweiten Schulungsteil ausgewertet. Der zweite Schulungsteil ist immer an einem Montag und Dienstag vor der Fachprüfung vor der WSD.
Für den Lehrgang sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich.
Für die Prüfungsteilnahme sind besondere Bedingungen bzw. Voraussetzungen zu beachten!!!
Patent- und Fahrerlaubniserwerb
Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung und auf Erteilung eines Patentes nach der Rheinpatentverordnung oder einer Fahrerlaubnis nach der Binnenschifferpatentverordnung sind folgende Anlagen beizufügen:
ein Lichtbild aus neuester Zeit (Größe 45 x 35 mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung)
ein Lichtbild aus neuester Zeit (Größe 45 x 35 mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung) bei Inhabern von Patenten und Befähigungszeugnissen, die in der Tschechischen Republik gelten ein ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate)
Nachweis über die erforderlichen Streckenfahrten (beglaubigte Kopien aus dem ordnungsgemäß ausgefüllten und geprüften Schifferdienstbuch/Schifferdienstbüchern)
amtliche Urkunde des Wohnsitzstaates über Fahrzeit und Streckenfahrten (soweit kein Schifferdienstbuch geführt werden muss)
Nachweis der gefahrenen Kilometer (nur für Sportschifferzeugnis)
Führungszeugnis, Strafregisterauszug oder andere gleichwertige Urkunden (nicht älter als sechs Monate)
beglaubigte Kopie des Patentes oder der Fahrerlaubnis
Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
Bescheinigung der vorgesetzten Dienststelle (für Behördenpatent)
beglaubigte Kopien aus dem Seefahrtbuch/ den Seefahrtsbüchern
beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnises einer Berufsausbildung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (Matrosenbrief).
Schulungsinhalte und Prüfungsprogramm
Binnenschifferpatentverordnung