Sachverständiger in der Fahrgastschifffahrt

 

Sicherheitspersonal in der Fahrgastschifffahrt ab 2006 auf dem Rhein vorgeschrieben 

 

Für auf dem Rhein verkehrende Fahrgastschiffe gilt ab dem 1. Januar 2006 die „Verordnung zur Einführung der Verordnung über Sicherheitspersonal in der Fahrgastschifffahrt“ (FSV) vom 19. September 2005 (Bundesgesetzblatt II Nr. 23 vom 27. September 2005, Seiten 1090-1098).

Aus dem Inhalt der Schulung

a) eine Ausbildung zu folgenden Themen:

  • ordnungsgemäße Einrichtung und Ausrüstung des Fahrgastschiffes;

  • Sicherheitsvorschriften und Einleitung der erforderlichen Hilfsmaßnahmen;

  • Aufgaben der Besatzung und des Bordpersonals entsprechend der

  • Sicherheitsrolle;

  • Grundbegriffe über die Stabilität der Fahrgastschiffe im Falle einer Havarie;

  • Brandverhütung und -bekämpfung, Benutzung der Feuerlöscheinrichtungen (Wirkungsweise von selbsttätigen Druckwassersprühanlagen, Feuermeldesystemen und festinstallierten Feuerlöschanlagen);

  • Prüfbescheinigungen der Sicherheitseinrichtungen und -ausrüstungen;

  • Grundsätze der Konfliktbewältigung;

  • Grundprinzipien der Panikverhütung;

b) eine praktische Übung zu folgenden Themen:

  • Kenntnisse über Bedienung und Handhabung der Sicherheitsausrüstung von Fahrgastschiffen (z.B. Anlegen der Rettungsweste, Handhabung von Auftriebskörpern; Bedienung des Beibootes und der übrigen Rettungsmittel, Bedienung von tragbaren Feuerlöschern);

  • Kenntnisse über die praktische Umsetzung von Sicherheitsvorschriften und die Einleitung der erforderlichen Hilfsmaßnahmen (z.B. Evakuieren von Fahrgästen aus einem verrauchten Raum in einen sicheren Bereich, Bekämpfung eines Entstehungsbrandes, Handhabung der wasserdichten und feuerhemmenden Türen)

Die Verordnung wird in den nächsten Jahren auch auf außerrheinische Wasserstraßen übertragen. Voraussetzung dafür ist, dass auch die technische Ausrüstung (z. B. Atemschutzgeräte auf Kabinenschiffen über 45 m Länge) im Bereich der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung verpflichtend wird.

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