| Radarlehrgang Informationen und Antrag |
Die Radar-Lehrgänge dienen der Vorbereitung auf die Radarpatentprüfung. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil statt. Die Prüfung führt das WSA Lauenburg in Lauenburg durch.
Die Vorbereitung auf den theoretischen Teil finden in Schönebeck statt.
Für die Prüfungsteilnahme sind die folgenden Bedingungen und Voraussetzungen zu beachten!!!
MERKBLATT über die Erteilung eines Radarpatentes
Voraussetzungen für die Erteilung eines Radarpatentes:
a) Mindestalter des Bewerbers: 18 Jahre
b) Inhaber eines Schifferpatentes oder
Inhaber des Rheinschifferpatentes zur Führung von Fahrzeugen mit eigener
Triebkraft sowie die Bewerber, die ein gültiges Zeugnis zur Führung von
Fahrzeugen auf Wasserstraßen besitzen.
c) Inhaber eines Funkzeugnisses
d) Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung
Der Antrag auf Erteilung eines Radarpatentes ist bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion WEST, SÜDWEST oder beim WSA Lauenburg, Dornhorstel Weg 52, 21481 Lauenburg, für den Bereich der WSD OST zu stellen.
Dem Antrag sind beizufügen:
1) Eine Fotografie des Bewerbers aus neuerer Zeit (Passbild);
2) Ablichtung des Schifferpatentes, Rheinschifferpatentes oder anderes
Befähigungszeugnisse;
3) Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses;
4) Ablichtung des Funkzeugnisses.
Dem Antrag sind keine Originalurkunden, sondern nur Ablichtungen beizufügen.